hat sein Staatsexamen in Bochum erhalten. Er wird schwerpunktmäßig tätig in den Bereichen: Strafrecht, Verkehrsrecht sowie im Urheber- und EDV-Recht. Neben seiner juristischen Tätigkeit ist er Kapitän einer Wasserballmannschaft der Bundesliga.
Schwerpunkte im Verkehrsrecht – Versicherungsrecht:
- Komplette Unfallschadensregulierung mit Durchsetzung des Sach- und Personenschadens
- Reparaturkosten, Wertminderung, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten, Haushaltsführungsschaden, Schmerzensgeld.
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Durchsetzung aller Ansprüchen gegenüber der Haftpflicht-, Teil- oder Vollkaskoversicherung
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Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren in Verkehrssachen
- Viele Geschädigte wissen nicht, dass bei unverschuldeten Unfällen die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Anwaltskosten bezahlt. Sie können also in diesem Fall die Hilfe von Rechtsanwalt Scharf auch ohne Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.
- Sofern Versicherungsschutz besteht, weigern sich einige Versicherungen, trotz Eintritt eines Versicherungsfalls, diesen anzuerkennen. Die mit diesem Vorgehen sehr erfahrenen Versicherungen können auf professionellen Rechtsbeistand zurückgreifen.
- Auch Sie sollten möglichst schnell fachkundige Unterstützung aufsuchen, um nicht allein aus mangelnder Gerichtserfahrung die Geltendmachung Ihrer Ansprüche zu verpassen. Auf keinen Fall dürfen Fristen versäumt werden.
Rechtsanwalt Scharf ist Strafverteidiger bei:
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Diebstahl, Unterschlagung, Begünstigung / Hehlerei, Untreue, Betrug, Raub, räuberische Erpressung
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Straßenverkehrsdelikte wie Trunkenheitsfahrt, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Fahren ohne Fahrerlaubnis
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Körperverletzung, Beteiligung an einer Schlägerei, Mißhandlung von Schutzbefohlenen
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Freiheitsberaubung, Nötigung, Bedrohung
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Falsche uneidliche Aussage und Meineid
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Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (z.B. gegen die Polizei)
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Sexueller Missbrauch, Vergewaltigung
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Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung
- Ordnungswidrigkeiten wie Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, sonstige Bußgeldbescheide
- Auch ohne schuldig zu sein, können Sie einer strafbaren Handlung oder einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt werden und in den Fokus von Strafverfolgungs- oder Ordnungsbehörden gelangen.
- Hierbei gilt: Sie sind nicht verpflichtet an der eigenen Überführung mitzuwirken. Jeder Beschuldigte hat das Recht, vor und bei jeder Vernehmung durch die Strafverfolgungsbehörden anwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.
- Die Beurteilung, ob die Aussage verweigert werden sollte hat häufig zentrale Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens und kann meist nur durch einen Rechtsanwalt richtig eingeschätzt werden.
Bei Abmahnung oder Klage wegen Urheberrechtsverletzung gilt:
- Die Abmahnung hat im Urheberrecht die Funktion, Streitigkeiten auf direktem Wege kostengünstig und ohne Einschaltung eines Gerichts beizulegen. Es ist ein Hinweis auf das rechtswidrige Verhalten und eine Aufforderung das beanstandete Verhalten nicht mehr zu wiederholen und diesbezüglich eine Unterlassungserklärung abzugeben.
- Wenn die Unterlassungserklärung nicht oder nicht in ausreichender Weise abgegeben wird, verfolgen die abmahnenden Kanzleien den Unterlassungs- bzw. Schadensersatzanspruch außergerichtlich weiter. Hierdurch steigen die zu zahlenden Forderungen deutlich, zum Teil sogar um das Doppelte.
- Durch die uneingeschränkte Abgabe der vom Abmahnenden geforderten Unterlassungserklärung werden jedoch die Kosten der Gegenseite anerkannt und müssen übernommen werden. Eine hierdurch anerkannte Vertragsstrafe ist in der Regel zu hoch.
- Sinnvoll ist daher allein eine modifizierte Unterlassungserklärung, die dem Unterlassungsanspruch entspricht, jedoch nicht mehr erklärt als gefordert werden kann.
- Eine solche auf Ihren speziellen Fall abgestimmte Erklärung, können Sie von dem im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt Scharf erhalten.
